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Rückblick auf den Grundlagenvertrag vom Dezember 1972

Auf ihrer Tagung diskutierte die Historische Kommission zum Platz des Grundlagenvertrages im europäischen Entspannungsprozess der 1970er Jahre. In seiner Einführung zur Diskussion verwies Jürgen Hofmann (Berlin) darauf, dass trotz der Meinungsverschiedenheiten in grundsätzlichen Fragen für beide Seiten tragfähige Lösungen gefunden werden konnten. Obwohl für die DDR die Geschichte bereits über die nationale Frage entschieden hatte und die Bundesrepublik weiterhin an der Option der Wiedervereinigung festhielt, wurden ausgehend von den historischen Gegebenheiten Beziehungen auf der Basis der Gleichberechtigung und die Selbständigkeit beider Staaten in ihren inneren und äußeren Angelegenheiten vereinbart. Vorausgegangen waren über zwei Jahrzehnte, die vorwiegend von Konfrontation bestimmt waren. Der „Alleinvertretungsanspruch“ der Bundesrepublik, für alle Deutschen sprechen zu dürfen, war zuvor ebenso gescheitert wie die lange gehegte Hoffnung der DDR, der Sozialismus würde im Systemwettbewerb mit der Bunderepublik obsiegen.

Die Historische Kommission bestätigte außerdem den Vorschlag zum Arbeitsplan für das Jahr 2023.

Jürgen Hofmann